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Code of Conduct

Unsere Grundsätze

Code of Conduct: Unternehmenswerte und nachhaltige Entwicklung

Dieser Verhaltenskodex definiert die Grundsätze des Verhaltens von AMF-Bruns bezüglich seiner globalen und lokalen Verantwortung für Mensch und Umwelt.

Hiermit verpflichtet sich AMF-Bruns zu Folgendem:

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

  • die Gesetze und Vorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) einzuhalten
Verhindern von Korruption und Bestechung

  • keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren, einschließlich jeglicher Zahlungen oder andersartiger Leistungen zur ungesetzlichen Begünstigung von Regierungsbeamten, um diese in der Entscheidungsfindung zu beeinflussen
  • Respekt für die grundlegenden Menschenrechte der Mitarbeiter
  • die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu fördern, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialem Hintergrund, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung, Geschlecht oder Alter
  •  die persönliche Würde, Privatsphäre und Rechte jeder einzelnen Person zu respektieren
  • niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder arbeiten zu lassen
  •  keinerlei inakzeptable Behandlung von Mitarbeitern wie seelische Grausamkeit, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung zu tolerieren
  • Verhalten zu verbieten, das sexuell, zwingend, bedrohlich, missbräuchlich oder ausbeuterisch ist, z. B. in Form von Gesten, Sprache und körperlichem Kontakt
  • eine angemessene Vergütung zu zahlen und den im Land geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu garantieren
  • die Höchstdauer der gemäß geltenden Gesetzen festgelegten Arbeitszeiten einzuhalten
  •  soweit rechtlich zulässig, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten anzuerkennen und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen
Verbot von Kinderarbeit

  • keine Arbeitnehmer einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die gemäß ILO-Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, gilt ein Mindestalter von 14 Jahren
Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer

  • die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu übernehmen
  • Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen
  • die Mitarbeiter mit den Themen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz vertraut zu machen und entsprechend zu schulen
  • ein vernünftiges Managementsystem für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz einzurichten oder zu nutzen
Umweltschutz

  • in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften und internationalen Standards den Umweltschutz zu beachten
  • Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern
  • ein angemessenes Umweltmanagementsystem einzurichten oder zu nutzen
Lieferkette

  • die Einhaltung der Inhalte des Verhaltenskodex seitens seiner Lieferanten angemessen zu fördern
  • bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit Lieferanten die Grundsätze der Nichtdiskriminierung einzuhalten